Wo können Unternehmer KfW-Hilfe beantragen?

Die Corona-Pandemie ist für viele Unternehmer die Herausforderung ihres Unternehmerlebens. Viele Banken haben die Kreditvergabe nahezu komplett eingeschränkt, um ihre eigene Bilanz zu schützen. Es bleibt, neben den Hilfen vom Bund, mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine Förderbank, die in dieser Krise durchaus interessante Unterstützungen für Selbstständige anbietet.

Welche Corona-Hilfen bietet die KfW?

Der KfW-Schnellkredit:

Allem voran wäre der KfW-Schnellkredit 2020 zu nennen.

  • Ein Förderkredit für Anschaffung und laufende Kosten. Also sehr wichtig, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
  • Für alle Unternehmen, die seit Januar 2019 am Markt sind.
  • Es wird von der Hausbank keine Risikoüberprüfung verlangt!
  • Die KfW übernimmt 100% Risikoübernahme!
  • Der maximale Kreditbetrag würde 25% des Jahresumsatzes 2019 betragen.
  • Weitere Vorteile: Der Unternehmer hätte bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung. In den ersten 2 Jahren muss keine Tilgung erfolgen!
  • Voraussetzung: Das Unternehmen muss vor Corona noch profitable gewesen sein.

Wo kann man den KfW-Schnellkredit beantragen? In der Regel bei der eigenen Bank oder Sparkasse. Es gibt aber auch einen Online-Antrag für den KfW-Schnellkredit.

Der KfW-Unternehmerkredit:

Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Unternehmen, die schon länger am Markt sind (mind. 5 Jahre). Die Vorteile sind ansonsten recht ähnlich zum KfW-Schnellkredit. Allerdings übernimmt die KfW nur noch 80% (großen Unternehmen) und 90% (kleinere & mittlere Unternehmen) vom Risiko. Der Zinssatz wäre dafür nochmal günstiger.

ERP-Gründerkredit

Der ERP-Gründerkredit ergänzt den KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Die Vorteile und Voraussetzung sind ansonsten nahezu deckungsgleich.

Zusammengefasst:

Die KfW bietet schnelle Hilfe für Unternehmer mit Liquiditätsengpässen. Vor allem der KfW-Schnellkredit wäre hier zu nennen und zu empfehlen.



 

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