Überbrückungshilfe IV hier beantragen!

Mit leichter Verspätung ist es nun endlich soweit! Unternehmen können ab sofort die Corona-Hilfen für die Monate Januar, Februar und März über https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen. Die Überbrückungshilfe IV kann nicht per Direktantrag gestellt werden, sondern nur durch „prüfende Dritte“.

Die Neustarthilfe IV für Selbstständige und Solo-Selbstständige wurde hingegen noch nicht freigeschalten. Die Freischaltung und Antragsstellung sollen jedoch in den nächsten Tagen folgen! Wir werden euch informieren!

 

3 Gedanken zu „Überbrückungshilfe IV hier beantragen!

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