Neustarthilfe IV und Überbrückungshilfe IV nun verfügbar

Mit etwas Verspätung sind die Corona-Hilfen 2022 nun vollständig angelaufen. Nach der Überbrückungshilfe IV zum Wochenbeginn können nun auch Solo-Selbstständige und Freiberufler die Neustarthilfe IV beantragen Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar, Februar März 2022. Der Antrag ist abermals über die Seite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ab sofort möglich. Der Maximalbetrag der Neustarthilfe umfasst erneut 4.500,- Euro.

 

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