Neustarthilfe 2. Quartal gestartet

Die letzte Tranche der Überbrückungshilfen und Neustarthilfen geht mit der Neustarthilfe 2. Quartal 2022 (speziell für Freiberufler und Selbstständige) heute an den Start. Der Antrag kann nun für die Förderzeiträume April, Mai und Juni 2022 Coronahilfsportal gestellt werden. Eine weitere Verlängerung der Coronahilfen ist nach Auslaufen der Schutzmaßnahmen (April 2022) nicht mehr vorgesehen. Die Endabrechnung für die Neustarthilfe muss bis Ende 2022 erfolgen. Eine eventuelle Rückzahlung der Fördergelder hätte bis Sommer 2023 Zeit.

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