Corona belastet die deutsche Wirtschaft & damit die deutschen Unternehmer auch im Winter 2021/22. Die Bundesregierung und die Länderchefs haben sich daher darauf verständigt die Überbrückungshilfe bis ins neue Jahr zu verlängern. Ein Zeitraum bis Ende März 2022 wird hierbei angestrebt.
Ebenso sollen die Fristen für die Endabrechnungen und der ggfls. erforderlichen Rückzahlungen nach hinten verschoben werden.
Noch ist unklar, ob die neue Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe als Erweiterung zur Neustarthilfe 3 Plus/ Überbrückungshilfe 3 Plus angeboten wird, oder ob diesmal ein komplett eigenständiger Antrag erforderlich sein wird. Die Antragsstellung müsste ab Mitte Dezember möglich sein.