KMU-Förderkredit mit Beteiligungen: Warum ich nicht nur den eigenen Jahresabschluss prüfe
Eine Gesellschaft mit überschaubarer Belegschaft wirkt auf den ersten Blick eindeutig wie ein kleines Unternehmen. Für einen Förderkreditantrag würde ich mich darauf nicht verlassen, sobald Beteiligungen bestehen. Ich bin Alex und würde vor der KMU-Erklärung zuerst die Unternehmensstruktur aufzeichnen.
Der einzelne Jahresabschluss kann für die Einstufung zu kurz greifen. Je nach Verbindung müssen Daten anderer Unternehmen einbezogen werden. Deshalb möchte ich vor dem Ausfüllen verstehen, welche Gesellschaften zur Betrachtung gehören.
Mein erster Schritt wäre ein Beteiligungsbild
Ich würde den Antragsteller in die Mitte setzen und Beteiligungen nach oben und unten ergänzen. Zu jeder Beziehung notiere ich Kapitalanteile, Stimmrechte und die dazugehörigen Unterlagen. Eine bloße Liste ähnlich klingender Firmennamen reicht mir dafür nicht.
Auch indirekte Beziehungen würde ich sichtbar machen. Eine Tochtergesellschaft kann wiederum mit anderen Unternehmen verbunden sein. Ob und wie deren Daten zu berücksichtigen sind, würde ich anhand des aktuellen Prüfschemas klären. Den Umfang der Betrachtung würde ich nicht allein aus der eigenen Buchhaltung ableiten.
Kapitalanteil und Einfluss würde ich nicht gleichsetzen
Eine einfache Prozentzahl beantwortet nicht jeden Fall. Das KfW-Merkblatt unterscheidet eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen. Für die konkrete Zuordnung können verschiedene Beziehungen relevant sein. Ich würde deshalb keine pauschale Formel wie „unter der Hälfte zählt nichts hinzu“ verwenden.
Die Größenwerte prüfe ich erst nach der Zuordnung
Zur KMU-Kategorie gehören grundsätzlich weniger als 250 Mitarbeiter und zusätzlich entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Die maßgeblichen Daten können aber über die einzelne Gesellschaft hinausreichen. Genau deshalb steht die Strukturprüfung für mich vor dem bloßen Vergleich mit diesen Grenzen.
Bei Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen gelten unterschiedliche Berechnungsregeln. Ich würde die entsprechenden Bögen mit den zuständigen Fachleuten durchgehen. Daten einfach vollständig oder gar nicht hinzuzuzählen, ohne die Beziehung zu prüfen, wäre keine verlässliche Grundlage.
Meine Zahlen brauchen eine nachvollziehbare Herkunft
Für jede einbezogene Gesellschaft würde ich den verwendeten Abschluss und den Datenstand notieren. Dazu kommt die Grundlage der Mitarbeiterzahl. Ein aktueller Personalstand und eine für die Einstufung maßgebliche Jahresgröße müssen nicht dieselbe Zahl sein. Welche Berechnung verlangt wird, würde ich im jeweiligen Merkblatt nachlesen.
Wenn ein konsolidierter Abschluss vorliegt, würde ich seine Verwendung mit dem Berechnungsschema abgleichen. Ich möchte vermeiden, dieselben Daten zusätzlich noch einmal einzutragen oder eine Gesellschaft versehentlich wegzulassen. Bei mehrstufigen Beteiligungen hilft mir eine dokumentierte Zuordnung mehr als eine schnelle Gesamtsumme.
Änderungen würde ich ausdrücklich kennzeichnen
Gab es einen Anteilskauf oder eine neue Beteiligung, würde ich Datum und Unterlagen danebenlegen. Ob die Veränderung die Einstufung bereits beeinflusst und welcher Zeitraum anzusetzen ist, muss konkret geprüft werden. Ein früher korrektes Formular würde ich nicht einfach unverändert für einen neuen Antrag übernehmen.
KMU-Status ist nur eine von mehreren Förderfragen
Selbst eine bestätigte Einstufung ist noch keine Kreditzusage. Förderprogramm, Vorhaben und Kreditprüfung müssen ebenfalls passen. Wenn mehrere Fördermittel eingesetzt werden sollen, folgt zusätzlich die gesonderte Prüfung von Zuschuss, Förderkredit und Kumulierung.
Mein nächster Schritt wäre daher ein vollständiges Beteiligungsbild mit zugeordneten Zahlen vor dem Bankgespräch. Offene Beziehungen würde ich markieren und klären lassen, bevor ich die KMU-Erklärung abgebe. So wird aus dem Eindruck „wir sind doch klein“ eine nachvollziehbare Vorbereitung für die tatsächlichen Programmregeln.