Rechnung offen: Warum ich 30 Tage bis zum Verzug nicht als allgemeines Zahlungsziel einplane
Ich würde offene Kundenrechnungen nicht pauschal mit „kommt in 30 Tagen“ in den Liquiditätsplan übernehmen. Die bekannte 30-Tage-Regel zum Zahlungsverzug beantwortet eine andere Frage als die Vereinbarung darüber, wann ein Kunde zahlen muss. Noch einmal etwas anderes ist der Tag, an dem das Geld tatsächlich eingeht.
Wenn diese drei Termine in einer einzigen Spalte verschwinden, wirkt eine Umsatzplanung schnell stabiler, als sie ist. Ich möchte deshalb für größere B2B-Forderungen nachvollziehen können, worauf mein erwarteter Zahlungseingang beruht. Eine rechtliche Folge bei ausbleibender Zahlung ist schließlich noch kein Zahlungseingang.
Ich beginne mit der Fälligkeit der konkreten Forderung
Nach § 271 BGB kann die Leistung grundsätzlich sofort verlangt werden, wenn eine Leistungszeit weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen ist. Im Einzelfall muss ich deshalb zunächst die vertragliche Grundlage und die Umstände prüfen. Die pauschale Annahme, jedes Geschäft räume automatisch 30 Tage Zahlungszeit ein, übernehme ich nicht.
Bei einem bestehenden Auftrag sehe ich mir die Zahlungsvereinbarung samt den dazugehörigen Unterlagen an. Ich ändere den dort vorgesehenen Termin nicht stillschweigend in meiner Tabelle, nur weil mir eine andere Frist vertrauter vorkommt. Unklare oder widersprüchliche Regelungen gehören vor einer belastbaren Planung geklärt.
Die 30-Tage-Regel beschreibt den Verzug
§ 286 Absatz 3 BGB knüpft bei Entgeltforderungen grundsätzlich an 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung an. Dann tritt spätestens Verzug ein, wenn nicht gezahlt wurde. Für Verbraucher gelten zusätzliche Hinweisanforderungen; diese Unterscheidung würde ich nicht ausblenden.
Auch ein früherer Verzug kann je nach Voraussetzungen in Betracht kommen, etwa durch eine Mahnung nach Fälligkeit oder bei einer entsprechend bestimmten Leistungszeit. Für eine konkrete Durchsetzung lasse ich daher den Einzelfall prüfen, statt aus einem Merksatz automatisch eine vollständige Mahnstrategie abzuleiten.
Ich brauche belegte Daten statt eines Rechnungsdatums allein
Für meine Übersicht notiere ich, welche Fälligkeit zugrunde liegt und was zum Rechnungszugang dokumentiert ist. Das Datum oben auf dem Dokument würde ich nicht ohne Weiteres mit allen anderen relevanten Zeitpunkten gleichsetzen. Wenn Belege fehlen, kennzeichne ich die Lücke ausdrücklich.
Mein Zahlungsplan enthält außerdem eine realistische Erwartung
Neben dem rechtlichen Termin führe ich eine eigene Einschätzung zum erwarteten Zahlungseingang. Dafür würde ich belegtes Zahlungsverhalten und konkrete Rückmeldungen des Kunden berücksichtigen. Eine bloße Hoffnung auf pünktliche Zahlung bleibt als solche erkennbar und wird nicht durch eine Gesetzesangabe aufgewertet.
In einem hypothetischen Plan könnten dieselbe Rechnung und derselbe Umsatz bestehen bleiben, während sich der erwartete Geldeingang verschiebt. Genau diese Verschiebung kann eine vorübergehende Finanzierungslücke auslösen. Ich möchte dann sehen können, welche Ausgaben in dieser Zeit trotzdem fällig werden und welche Reserve dafür vorhanden ist.
Bei einem großen Kunden rechne ich die Verzögerung gesondert durch
Eine einzelne verspätete Zahlung hat je nach Kundenstruktur sehr unterschiedliche Folgen. Wenn ein Auftraggeber einen großen Teil des Geschäfts trägt, würde ich einen späteren Eingang als eigenes Szenario durchrechnen. Dazu passt mein Beitrag zur Hauptkundenabhängigkeit im Kreditgespräch.
Für eine Bank oder für meine eigene Entscheidung ist die nachvollziehbare Verbindung zwischen Rechnung, Zahlungstermin und benötigter Liquidität hilfreicher als eine pauschale Summe offener Posten. Ich möchte erklären können, weshalb die Lücke entsteht und auf welcher Grundlage sie wieder geschlossen werden soll.
Was ich vor dem nächsten Monatsplan abgleiche
Ich prüfe Zahlungsvereinbarung, Fälligkeit, belegten Zugang und erwarteten Eingang getrennt. Bei einer strittigen Forderung lasse ich die rechtliche Lage klären. So wird die 30-Tage-Regel nicht versehentlich zu einem allgemeinen Zahlungsziel oder sogar zu einer Zusage, dass das Geld an diesem Tag sicher auf dem Konto liegt.