Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

Der Klassiker bei uns im Forum. Die Frage zur Umsatzsteuer bei der Kleinunternehmerregelung. Wir wollen die Antwort endgültig hier im Artikel zusammenfassen. 🙂

Wie ist das mit der Umsatzsteuerbefreiung?

Ein Kleinunternehmer kann unter bestimmten Bedingungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein und zwar wenn der jährliche Umsatz des Kleinunternehmens im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird. In diesem Fall gilt das Unternehmen als „Kleinunternehmen“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und wäre somit auch von der Verpflichtung zur Umsatzsteuererhebung befreit.

Wie schaut das in der Praxis aus?

Als Kleinunternehmer darf das Unternehmen dann keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und kann somit auch keine Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abgeführt werden muss und es keine monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen anzufertigen sind. Es gibt jedoch ein großes ABER: Es ist jedoch zu beachten, dass die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht die Vorsteuer nicht abziehen kann, die es für den eigenen Geschäftsbetrieb gezahlt hat. Dies kann insbesondere bei großen Investitionen oder hohen und regelmäßigen Betriebskosten nachteilig sein. Es ist daher ratsam den Einzelfall genausten zu prüfen und am besten mal gegenzurechnen.

 

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