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Überbrückungshilfe 3 Plus wird endlich ausgezahlt

Es hat wahrlich sehr lange gedauert. Zuerst die Verzögerungen, dann kamen auch noch technische Schwierigkeiten hinzu. Seit Mitte August läuft die Auszahlung der Überbrückungshilfe 3 Plus (Fördermonate Juli bis September) nun endlich an. Als kleinen Trost für diese Verzögerung gibt es zumindest die gute Nachricht, dass die Staatshilfen nochmal um die Fördermonate Oktober, November, Dezember) verlängert werden. Sobald es diesbezüglich neue Informationen gibt, werden wir diese hier im Blog natürlich veröffentlichen.

 

Überbrückungshilfe III Plus endlich gestartet! Jetzt beantragen!

Mit gut 2 Wochen Verzögerung geht der Antragsprozess für die Überbrückungshilfe III Plus endlich live. Seit heute Morgen werden die Anträge digital entgegengenommen. In der Regel erfolgt die Auszahlung nach einer Vorprüfung direkt als Vorschuss. Die Endabrechnung muss bis Ende März 2022 eingereicht werden.

Der Antrag für die Überbrückungshilfe III Plus musss über die Webseite des Wirtschaftsministeriums eingereicht werden:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/

Die Förderung reicht trotzdem nicht aus?

Dann wäre ein Blick zu Iwoca ratsam. Liquiditätsengpässe können Unternehmer mit deren Hilfe flexible überbrücken.  

Einige Vorteile:

  • Komplett flexible Laufzeiten und anpassbare Kreditsummen. Sondertilgung jederzeit kostenfrei möglich. Daher sehr interessant, um kurzfristig Engpässe auszugleichen.
  • Kaum Bürokratie und sehr hohe Genehmigungsraten. 
  • Keine Sicherheiten werden verlangt!
  • Keinerlei Bearbeitungs- oder Auszahlungsgebühren.
 

Verzögerungen bei der Überbrückungshilfe Plus

Eigentlich läuft der neue Förderungszeitraum der Überbrückungshilfe (Ende Juni ausgelaufen) seit dem 01.07. bereits und umfasst die Monate bis Ende September. Doch eine Antragsstellung ist weiterhin nicht möglich.

Woran hapert es?

Unsere Nachfrage beim Wirtschaftsministerium weist auf eine noch nicht abgeschlossene technische Umsetzung hin, die Mitte/ Ende Juli gelöst sein sollen. Eine Antragsstellung soll anschließend direkt ermöglicht werden.

Es ist somit noch etwas Geduld gefragt; mal wieder…

 

Überbrückungshilfe III Plus kommt!

Es hatte bereits für angedeutet, dass die Hilfen für Unternehmen/ Unternehmer nochmals eine Verlängerung erhalten werden. Die Überbrückungshilfe III & Neustarthilfe (für Selbstständige) werden nun um 3 Monate bis Ende September 2021 verlängert. Ursprünglich sollten die Hilfen zum Monatsende Juni auslaufen. Mit dieser Verlängerung soll der Übergang zurück zur „Normalität“ & Öffnungsschritte erleichtert werden.

Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird hierbei sogar von 7.500,- Euro auf 12.000,- Euro erweitert.

Der Antrag für die neue Überbrückungshilfe III Plus/ Neustarthilfe soll gegen Ende Juni möglich sein.

 

Steuererklärung 2020 nun später abgeben

Der Deutsche Bundestag hat heute den Weg freigemacht, dass die Steuererklärung 2020 erst später abgegeben werden muss. Der Bundesrat wird diese Änderung in Kürze noch bestätigen. Die Abgabefrist für die Steuererklärung wird damit vom 31. Juli 2021 auf den 31. Oktober 2021 verlängert. „Beratene Steuerpflichtige“ hätten sogar Zeit bis 31.05.2022.

 

Überbrückungshilfe III bis zum Jahresende 2021?

Deutschland macht die dritte Coronawelle zu schaffen und kommt seit vielen Monaten nicht aus dem Lockdown light. Durch diese Verschiebungen plant das Wirtschaftsministerium nun eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III, welche ursprünglich im Juni auslaufen sollte. Eine Verlängerung bis Ende Dezember soll nun beschlossen.

 

Unternehmer weiter in Sorge

Die immer wieder ähnlichen Anfragen bei uns im Forum zeigen es tagtäglich auf. Je länger der Lockdown im Dienstleistungssektor anhält, desto stärker wird der Finanzierungsbedarf bei den Mittelständlern und kleinen Unternehmen.

Nachfolgend die Themen im Forum:

Sie haben Fragen? Melden Sie sich im Kommentarbereich, Chat oder direkt im Forum.

 

Kleine Unternehmer aufgepasst! > Neustarthilfe!

Die Überbrückungshilfe III ist bereits in der vergangenen Woche angelaufen. Nun startet die kleine Variante für die Einzelunternehmer und Solo-Selbstständigen. Die Neustarthilfe umfasst eine maximale Unterstützung von 7.500 Euro und wird als Liquiditätshilfe per Vorschuss überwiesen. Die endgültige Abrechnung folgt nach Ende der Förderung (Ende Juni) und muss bis zum 31.12.21 online eingereicht werden. Zu viel erhaltene Förderung muss dann anteilig zurücküberwiesen werden.

Weitere Fragen können gerne im Unternehmer-Forum gestellt werden!