Archiv der Kategorie: Wissenswertes

KMU-Finanzierungen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) spielen eine wichtige Rolle für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Diese Unternehmen sind jedoch oft auf externe Finanzierungsquellen angewiesen, um ihre Geschäftstätigkeiten auszubauen und zu unterstützen. Es gibt viele Optionen für KMU-Finanzierungen, die je nach den Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens unterschiedlich geeignet sein können. Eine Möglichkeit ist die klassische Bankfinanzierung, bei der ein Kredit bei einer Bank oder Sparkasse aufgenommen wird. Diese Option ist besonders für Unternehmen geeignet, die bereits eine gute Kreditwürdigkeit aufweisen und eine solide Finanzhistorie haben. Ein Nachteil dieser Option kann jedoch die strenge Prüfung sein, die von den Banken durchgeführt wird, bevor ein Kredit gewährt wird.

Eine weitere Option für KMU-Finanzierungen ist das Crowdfunding, bei dem kleinere Beträge von einer großen Anzahl von Investoren bereitgestellt werden. Diese Art der Finanzierung ist besonders für junge und innovative Unternehmen geeignet, die eine große Anzahl an Unterstützern und Förderern aufbauen möchten. Allerdings ist es hier auch wichtig, dass das Unternehmen eine starke Online-Präsenz hat und in der Lage ist, seine Investoren zu überzeugen.

Venture Capital-Firmen bieten eine weitere Möglichkeit für KMU-Finanzierungen. Diese Unternehmen investieren in junge und wachstumsstarke Unternehmen und bieten nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch mentale und strategische Unterstützung. Allerdings müssen sich die Unternehmen hier auch bereit erklären, einen Teil ihrer Unternehmenskontrolle aufzugeben.

Schließlich gibt es auch staatliche Förderungen und Subventionen, die für KMUs verfügbar sind. Diese können eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen sein, die in bestimmte Branchen oder Regionen investieren, oder für Unternehmen, die bestimmte Arten von Forschung und Entwicklung durchführen.

Eine Übersicht an KMU-Finanzierungen gibt es bei uns auf der Startseite.

 

Neustarthilfe 2. Quartal gestartet

Die letzte Tranche der Überbrückungshilfen und Neustarthilfen geht mit der Neustarthilfe 2. Quartal 2022 (speziell für Freiberufler und Selbstständige) heute an den Start. Der Antrag kann nun für die Förderzeiträume April, Mai und Juni 2022 Coronahilfsportal gestellt werden. Eine weitere Verlängerung der Coronahilfen ist nach Auslaufen der Schutzmaßnahmen (April 2022) nicht mehr vorgesehen. Die Endabrechnung für die Neustarthilfe muss bis Ende 2022 erfolgen. Eine eventuelle Rückzahlung der Fördergelder hätte bis Sommer 2023 Zeit.

Ihr habt noch Fragen? Dann nutzt den Kommentarbereich!

 

Überbrückungshilfe bis Juni 2022 beschlossen!

Unternehmer und auch Selbstständige & Freiberufler können nochmal von den Corona-Hilfen des Bundes profitieren. Die Wirtschaftsminister der Bundesländer haben sich darauf heute in einer Videoschalte darauf verständigt. Der Bund muss dies noch zustimmen, aber hatte im Vorfeld bereits seine Zustimmung signalisiert.

Damit gehen die Überbrückungshilfe und auch Neustarthilfe (für Soloselbstständige u.ä.) in die Verlängerung. Die Fördermonate umfassen den April, Mai und Juni 2022. Der Antrag wird für den Wechsel März/ April 2022 erwartet. Selbstverständlich werden wir darüber frühzeitig informieren. Profitieren können Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent. Der Fördersummen bleiben unverändert.

Sie suchen weitere Finanzierungsmöglichkeiten? Dann informieren Sie sich bitte auf unseren Kreditvergleich für Unternehmer.

 

Ampelregierung gegen Fortsetzung der Coronahilfen?!

Weiterhin leiden weite Teile der Wirtschaft – vor allem Mittelstand, Selbstständigen, Freiberufler – unter der Corona-Pandemie und den Folgen der vielen Einschränkungen. Viele Mittelständler mussten ihr Geschäft nahezu stark runterfahren, oder agieren deutlich unter dem Vorpandemieniveau.

Der neue Wirtschaftsminister Robert Habeck hatte sich nun zurückhaltend über eine Fortsetzung der Coronahilfen (Überbrückungshilfe (für Unternehmen), Neustarthilfe (Selbstständige, Freiberufler) geäußert. Lebt der neue Superminister in einer anderen Welt? Liest er die Lage im Mittelstand bei der Entwicklung DAX-Konzerne ab? Glaubt der „Superminister“ in der Tat daran, dass der Mittelstand und viele Selbstständige bereits ab März 2022 auf Vorcoronaniveau ihren Betrieb fortsetzen können? Große Teile werden Probleme haben bis Sommer ihr Geschäft wieder auf tragfähiges Niveau anzufahren! Die Coronahilfen in Form der Überbrückungshilfen und Neustarthilfen müssen mindestens bis Juni 2022 eine Fortsetzung finden. Große Teile im Mittelstand leiden seit 2 Jahren unter der Pandemie. Die Coronahilfen noch während der Pandemie zu beenden wäre ein Eingeständnis, dass Teile der Ampelregierung komplett abseits jeglicher Realität agieren.

 

Auszahlung der Überbrückungshilfe 4 gestartet

Es ist soweit. Die ersten Abschlagszahlungen für Überbrückungshilfe IV sind heute gestartet. Der Antrag für die Überbrückungshilfe 4 2022 wurde erst vor knapp 2 Wochen freigeschalten, die Neustarthilfe 4 (für Selbstständige) folgte eine Woche später. Unternehmen können mit der Überbrückungshilfe bis zu 100.000 Euro an Zuschüssen erhalten. Damit sollen die Monate Januar bis März 2022 „überbrückt“ werden.

Ob die Corona-Hilfen nachfolgend verlängert werden (April bis Juni 2022) ist hingegen noch vollkommen offen. Der rechtliche Rahmen wurde von der EU abgesteckt. Es liegt an der neuen deutschen Regierung, ob die Unternehmen im Corona-Frühling mit vielen Restriktionen bereits auf sich gestellt werden, oder ob das Unternehmertum in einer Rot-GELB-Grünen-Regierung auf Unterstützung setzen kann.

 

Neustarthilfe IV und Überbrückungshilfe IV nun verfügbar

Mit etwas Verspätung sind die Corona-Hilfen 2022 nun vollständig angelaufen. Nach der Überbrückungshilfe IV zum Wochenbeginn können nun auch Solo-Selbstständige und Freiberufler die Neustarthilfe IV beantragen Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar, Februar März 2022. Der Antrag ist abermals über die Seite ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ab sofort möglich. Der Maximalbetrag der Neustarthilfe umfasst erneut 4.500,- Euro.

 

Überbrückungshilfe IV hier beantragen!

Mit leichter Verspätung ist es nun endlich soweit! Unternehmen können ab sofort die Corona-Hilfen für die Monate Januar, Februar und März über https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen. Die Überbrückungshilfe IV kann nicht per Direktantrag gestellt werden, sondern nur durch „prüfende Dritte“.

Die Neustarthilfe IV für Selbstständige und Solo-Selbstständige wurde hingegen noch nicht freigeschalten. Die Freischaltung und Antragsstellung sollen jedoch in den nächsten Tagen folgen! Wir werden euch informieren!

 

Coronahilfen sogar bis Mitte 2022

Der Weg für die Verlängerung der Corona-Hilfen (Überbrückungshilfen/ Neustarthilfen) ist frei! Die Europäische Kommission hat heute das entsprechende Regelwerk angepasst. Die Obergrenzen für die Kleinbeihilfen und die Fixkostenhilfen werden hierbei nochmal erweitert.

Die neuen Überbrückungshilfen werden wahrscheinlich erneut nach Quartal zu beantragen sein (März 2022 & im Anschluss Juni 2022).

 

Überbrückungshilfe 3 bis März 2022

Corona belastet die deutsche Wirtschaft & damit die deutschen Unternehmer auch im Winter 2021/22. Die Bundesregierung und die Länderchefs haben sich daher darauf verständigt die Überbrückungshilfe bis ins neue Jahr zu verlängern. Ein Zeitraum bis Ende März 2022 wird hierbei angestrebt.

Ebenso sollen die Fristen für die Endabrechnungen und der ggfls. erforderlichen Rückzahlungen nach hinten verschoben werden.

Noch ist unklar, ob die neue Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe als Erweiterung zur Neustarthilfe 3 Plus/ Überbrückungshilfe 3 Plus angeboten wird, oder ob diesmal ein komplett eigenständiger Antrag erforderlich sein wird. Die Antragsstellung müsste ab Mitte Dezember möglich sein.

 

Überbrückungshilfe Plus – Oktober bis Dezember 2021 – beantragen

Es ist so weit! Die zweite Hälfte der Überbrückungshilfe Plus für die Monate Oktober, November und Dezember kann nun beantragt werden. Es handelt sich hierbei um die letzte Coronahilfszahlung vom Staat. Die Antragsstellung erfolgt im Gegensatz zur Neustarthilfe Plus über prüfende Dritte. Die Bearbeitung und somit auch die Auszahlung der Überbrückungshilfe Plus steht bisher noch aus.