Ich war euphorisch, als ich meinen ersten Unternehmenskredit bekommen hab. Endlich neue Technik kaufen, endlich durchstarten. Und dann kam ein Anruf von meinem Steuerberater:
„Alex, wie hast du den Kredit gebucht? Und wo sind die Zinsnachweise?“
Ähm … gute Frage. Ich hatte null Plan. Heute weiß ich:
Ein Kredit ist nicht nur finanziell wichtig – sondern auch steuerlich ein eigenes kleines Projekt.
Und wenn du’s richtig machst, kannst du sogar Steuern sparen.
Was steuerlich absetzbar ist – und was nicht
Lass uns mit dem Wichtigsten anfangen: Zinsen sind Betriebsausgaben – Tilgungen nicht.
Das bedeutet:
- Zinsen (z. B. 5 % auf 20.000 € Kredit) → voll absetzbar
- Tilgung (also der eigentliche Rückzahlungsbetrag) → nicht absetzbar, weil’s kein Aufwand ist, sondern nur Geld zurück
Beispiel:
Du zahlst monatlich 450 € Kreditrate, davon 80 € Zinsen.
Dann kannst du jeden Monat 80 € als Betriebsausgabe verbuchen – die Tilgung nicht.
Das war für mich am Anfang verwirrend – aber es ist logisch, wenn man’s einmal kapiert hat.
So hab ich’s sauber gebucht – ohne durcheinanderzukommen
Ich hab mir angewöhnt, bei jedem Kredit folgendes zu dokumentieren:
- Kreditvertrag als PDF sichern
- Tilgungsplan vom Anbieter (oder selbst erstellt)
- Zinsanteil pro Monat rausrechnen und extra erfassen
- Ein eigenes Buchhaltungskonto anlegen: z. B. „Zinsaufwand Unternehmenskredit“
Ich nutze sevDesk – da kann ich das monatlich sauber aufsplitten:
eine Buchung für die Zinsen → Betriebsausgabe,
eine Buchung für die Tilgung → keine Auswirkung auf den Gewinn.
Achtung bei Investitionen: Abschreibungen nicht vergessen!
Wenn du mit dem Kredit z. B. ein neues Notebook, eine Maschine oder ein Auto kaufst, musst du zusätzlich die Abschreibung korrekt buchen.
Beispiel: Du kaufst eine Maschine für 12.000 € → Abschreibung über 5 Jahre = 2.400 €/Jahr = 200 €/Monat
Das ist zusätzlich zum Zins steuerlich wirksam.
Und ja, manchmal kommt da was Schönes zusammen:
Zinsen absetzen + Abschreibung = doppelter Effekt auf deine Steuerlast.
Was ist mit Gebühren und Provisionen?
Bearbeitungsgebühren für den Kredit, Provisionen von Vermittlern, ggf. Notarkosten (bei Immobilien): Alles absetzbar – sofern betrieblich veranlasst.
Ich hab mir das angewöhnt: Jede Kredit- oder Plattformgebühr bekommt bei mir ihr eigenes Buchungskonto. Spart dir später Diskussionen mit dem Finanzamt oder deinem Steuerberater.
Kreditlinien & Plattformkredite: Sonderfälle mit Tücken
Wenn du eine Kreditlinie wie bei iwoca nutzt, wird’s manchmal tricky – weil du ständig Geld ziehst und zurückzahlst.
Mein Tipp:
- Jede Zahlung mit Verwendungszweck „Zinsen“ oder „Gebühr“ → als Ausgabe buchen
- Rückzahlungen → nicht als Ausgabe behandeln
- Auszahlung → nicht als Einnahme buchen (es ist kein Gewinn!)
Gerade bei Plattformen wie Funding Circle oder auxmoney bekommst du manchmal unübersichtliche Monatsabrechnungen. Ich speichere mir alles direkt in einem Ordner „Kreditsteuer“ – dann hast du’s später einfacher.
Mein Fazit: Wer beim Kredit steuerlich mitdenkt, spart doppelt
Ich hab’s zu spät gelernt, aber jetzt gehört’s für mich zu jedem Kredit dazu:
Wie wirkt sich das auf meine Steuer aus?
Und wenn du einmal ein sauberes System hast, läuft das mit jedem neuen Kredit wie von selbst.
Du musst kein Steuerexperte sein – aber du solltest wissen, was du absetzen kannst, und was nicht.