Kredit aufgenommen – und jetzt? Wie du als Unternehmer deinen Kredit steuerlich richtig behandelst (und Fehler vermeidest)

Ich war euphorisch, als ich meinen ersten Unternehmenskredit bekommen hab. Endlich neue Technik kaufen, endlich durchstarten. Und dann kam ein Anruf von meinem Steuerberater:
„Alex, wie hast du den Kredit gebucht? Und wo sind die Zinsnachweise?“
Ähm … gute Frage. Ich hatte null Plan. Heute weiß ich:
Ein Kredit ist nicht nur finanziell wichtig – sondern auch steuerlich ein eigenes kleines Projekt.
Und wenn du’s richtig machst, kannst du sogar Steuern sparen.


Was steuerlich absetzbar ist – und was nicht

Lass uns mit dem Wichtigsten anfangen: Zinsen sind Betriebsausgaben – Tilgungen nicht.

Das bedeutet:

  • Zinsen (z. B. 5 % auf 20.000 € Kredit) → voll absetzbar
  • Tilgung (also der eigentliche Rückzahlungsbetrag) → nicht absetzbar, weil’s kein Aufwand ist, sondern nur Geld zurück

Beispiel:
Du zahlst monatlich 450 € Kreditrate, davon 80 € Zinsen.
Dann kannst du jeden Monat 80 € als Betriebsausgabe verbuchen – die Tilgung nicht.

Das war für mich am Anfang verwirrend – aber es ist logisch, wenn man’s einmal kapiert hat.


So hab ich’s sauber gebucht – ohne durcheinanderzukommen

Ich hab mir angewöhnt, bei jedem Kredit folgendes zu dokumentieren:

  1. Kreditvertrag als PDF sichern
  2. Tilgungsplan vom Anbieter (oder selbst erstellt)
  3. Zinsanteil pro Monat rausrechnen und extra erfassen
  4. Ein eigenes Buchhaltungskonto anlegen: z. B. „Zinsaufwand Unternehmenskredit“

Ich nutze sevDesk – da kann ich das monatlich sauber aufsplitten:
eine Buchung für die Zinsen → Betriebsausgabe,
eine Buchung für die Tilgung → keine Auswirkung auf den Gewinn.


Achtung bei Investitionen: Abschreibungen nicht vergessen!

Wenn du mit dem Kredit z. B. ein neues Notebook, eine Maschine oder ein Auto kaufst, musst du zusätzlich die Abschreibung korrekt buchen.

Beispiel: Du kaufst eine Maschine für 12.000 € → Abschreibung über 5 Jahre = 2.400 €/Jahr = 200 €/Monat
Das ist zusätzlich zum Zins steuerlich wirksam.

Und ja, manchmal kommt da was Schönes zusammen:
Zinsen absetzen + Abschreibung = doppelter Effekt auf deine Steuerlast.


Was ist mit Gebühren und Provisionen?

Bearbeitungsgebühren für den Kredit, Provisionen von Vermittlern, ggf. Notarkosten (bei Immobilien): Alles absetzbar – sofern betrieblich veranlasst.
Ich hab mir das angewöhnt: Jede Kredit- oder Plattformgebühr bekommt bei mir ihr eigenes Buchungskonto. Spart dir später Diskussionen mit dem Finanzamt oder deinem Steuerberater.


Kreditlinien & Plattformkredite: Sonderfälle mit Tücken

Wenn du eine Kreditlinie wie bei iwoca nutzt, wird’s manchmal tricky – weil du ständig Geld ziehst und zurückzahlst.

Mein Tipp:

  • Jede Zahlung mit Verwendungszweck „Zinsen“ oder „Gebühr“ → als Ausgabe buchen
  • Rückzahlungen → nicht als Ausgabe behandeln
  • Auszahlung → nicht als Einnahme buchen (es ist kein Gewinn!)

Gerade bei Plattformen wie Funding Circle oder auxmoney bekommst du manchmal unübersichtliche Monatsabrechnungen. Ich speichere mir alles direkt in einem Ordner „Kreditsteuer“ – dann hast du’s später einfacher.


Mein Fazit: Wer beim Kredit steuerlich mitdenkt, spart doppelt

Ich hab’s zu spät gelernt, aber jetzt gehört’s für mich zu jedem Kredit dazu:
Wie wirkt sich das auf meine Steuer aus?
Und wenn du einmal ein sauberes System hast, läuft das mit jedem neuen Kredit wie von selbst.
Du musst kein Steuerexperte sein – aber du solltest wissen, was du absetzen kannst, und was nicht.


 

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