Disagio im Firmenkredit: Warum ich den Nominalbetrag nicht als verfügbares Investitionsgeld einplane
Ein Firmenkredit kann auf dem Papier genau zur geplanten Anschaffung passen und auf dem Konto trotzdem eine Lücke lassen. Ich würde deshalb vor der Zusage prüfen, ob der genannte Darlehensbetrag vollständig ausgezahlt wird. Steht im Angebot ein Disagio, sind Nominalbetrag und verfügbare Auszahlung gerade nicht dasselbe.
Für meine Planung wäre diese Unterscheidung wichtiger als ein optisch niedriger Sollzins. Eine Maschine wird aus tatsächlich verfügbarem Geld bezahlt. Der Betrag, den ich später schulde, ist dagegen eine andere Größe. Beide würde ich im Finanzierungsplan sichtbar halten.
Was beim Disagio einbehalten wird
Das Disagio ist ein vereinbarter Abschlag vom Nennbetrag eines Darlehens. Die Bank behält ihn bei der Auszahlung ein; er wird als Zinsvorauszahlung beschrieben. Dadurch kommt weniger Geld beim Kreditnehmer an als der nominell vereinbarte Kreditbetrag.
Die zurückzuzahlende Darlehensschuld sinkt durch diesen Einbehalt nicht einfach entsprechend mit. Ich würde daher nicht die Auszahlung als Ausgangsschuld in meinen Tilgungsplan übernehmen. Der Vertrag und der dazugehörige Zahlungsplan müssen zeigen, welche Schuld tatsächlich besteht und welche Zahlungen vereinbart sind.
Meine erste Rechnung beginnt bei der Lieferantenrechnung
Ich würde zunächst festhalten, welcher Betrag wann für das Vorhaben verfügbar sein muss. Dazu gehören für meine eigene Planung auch die vertraglich fälligen Nebenpositionen, etwa Lieferung oder Montage, sofern sie im konkreten Angebot enthalten sind. Eine allgemeine Pauschale würde ich dafür nicht einsetzen.
Daneben würde ich die tatsächliche Kreditauszahlung und die fest eingeplanten eigenen Mittel stellen. Bleibt eine Differenz, ist sie noch zu finanzieren oder durch eine Änderung des Vorhabens zu schließen. Sie verschwindet nicht dadurch, dass oben auf dem Kreditangebot eine größere Nominalsumme steht.
Eine höhere Kreditsumme ist keine kostenlose Korrektur
Ich würde nicht reflexartig einen höheren Darlehensbetrag beantragen, damit nach dem Abschlag genau der gewünschte Betrag übrig bleibt. Damit kann auch die nominelle Verpflichtung steigen. Vorher würde ich die vollständigen Konditionen und mögliche Alternativen mit der Bank anhand desselben Auszahlungsbedarfs vergleichen.
So würde ich zwei Angebote nebeneinanderlegen
Für einen brauchbaren Vergleich würde ich bei beiden Angeboten dieselbe benötigte Auszahlung und denselben zeitlichen Bedarf zugrunde legen. Dann würde ich die laufenden Zahlungen, die vereinbarten Kosten, die Laufzeit und den Rückzahlungsverlauf gegenüberstellen. Ein einzelner Sollzinssatz beantwortet diese Gesamtfrage nicht.
Auch eine Kennzahl zum effektiven Zins würde ich im Zusammenhang mit ihren Berechnungsannahmen lesen. Welche Kosten im konkreten Angebot berücksichtigt sind und welche weiteren Zahlungen anstehen, möchte ich nachvollziehen können. Aus einem Disagio allein würde ich weder ein gutes noch ein schlechtes Angebot ableiten.
Die Verpflichtung würde außerdem in meine gesamte Finanzierungsübersicht mit Bankkrediten, Leasing und Factoring gehören. Dort würde ich Nominalschuld und Auszahlung getrennt ausweisen, damit sich die Zahlen später noch erklären lassen.
Steuerfragen würde ich nicht als sofort verfügbares Geld behandeln
Ob und wie sich ein Disagio steuerlich auswirkt, würde ich für den eigenen Betrieb gesondert prüfen lassen. Eine vermutete Steuerersparnis würde ich nicht einfach am Auszahlungstag als zusätzlichen Zahlungseingang eintragen. Meine Investitionsrechnung muss zunächst ohne einen ungeklärten steuerlichen Effekt tragfähig sein.
Mein nächster Schritt bei einem solchen Angebot wäre deshalb eine schriftliche Rückfrage nach Auszahlungsbetrag, einbehaltenem Betrag und vollständigem Zahlungsplan. Diese drei Angaben würde ich mit den Fälligkeiten des Vorhabens abgleichen. Erst dann wäre für mich klar, ob das angebotene Darlehen den konkreten Finanzierungsbedarf wirklich deckt.
Wenn du gerade Angebote sammelst, ergänze neben der Kreditsumme eine eigene Zeile für die verfügbare Auszahlung. Der Unterschied ist schnell übersehen, kann aber darüber entscheiden, ob eine bereits bestellte Anschaffung zum vereinbarten Termin bezahlt werden kann.