De-minimis vor dem KfW-Antrag: Warum ich die letzten drei Kalenderjahre nicht einfach addiere
Die Förderunterlagen liegen bereit, und in einer Tabelle stehen die Hilfen aus den letzten drei Kalenderjahren. Das sieht ordentlich aus. Trotzdem würde ich vor einem KfW-Antrag noch einmal prüfen, ob die Tabelle überhaupt den richtigen Zeitraum erfasst. Ich bin Alex und möchte einen möglichen Förderrahmen nicht aus einer falschen Jahresauswahl ableiten.
Bei allgemeinen De-minimis-Beihilfen gilt ein rollierender Zeitraum von drei Jahren. Der Jahreswechsel ist deshalb für mich kein Anlass, ältere Vorgänge pauschal aus der Übersicht zu streichen. Entscheidend ist die für die konkrete Prüfung maßgebliche zeitliche Abgrenzung.
Drei Kalenderjahre sind eine bequeme, aber riskante Abkürzung
Eine nach Jahresordnern geführte Ablage hilft beim Wiederfinden. Für die Förderprüfung würde ich daraus jedoch eine zusätzliche Übersicht mit den einzelnen Daten erstellen. Ich möchte erkennen können, welche Bescheinigung zu welchem Vorgang gehört und welcher Zeitpunkt dort festgehalten ist.
Die exakte Fristberechnung würde ich anhand der einschlägigen Regelung mit der finanzierenden Bank klären. Ich ersetze sie nicht durch die Faustformel „dieses Jahr plus zwei Vorjahre“. Auch den Zeitpunkt einer Überweisung würde ich nicht ohne Prüfung zum maßgeblichen Datum erklären.
Jede Zeile braucht einen Beleg
Ich würde für jede Position die Förderstelle, das Programm, die zugehörige Bescheinigung und das dort genannte Datum verknüpfen. Ein Betrag aus einer alten E-Mail reicht mir dafür nicht. Fehlt eine Unterlage, kennzeichne ich die Zeile als offen und fordere den Nachweis an.
Diese Übersicht soll Rückfragen erleichtern. Sie ist für mich kein Ersatz für die erforderliche Erklärung im Antragsverfahren und auch keine eigene verbindliche Förderentscheidung.
Der Kreditbetrag ist nicht automatisch der Beihilfewert
Bei einem Förderdarlehen unterscheide ich zwischen der geliehenen Summe und dem ausgewiesenen Beihilfewert. Für meine Übersicht würde ich den passenden Wert aus der Bescheinigung übernehmen. Ich trage nicht einfach die gesamte Kreditsumme in eine Spalte mit Zuschüssen ein.
Ein großer Darlehensbetrag kann sonst ein völlig falsches Bild ergeben. Umgekehrt würde ich eine Förderung auch nicht weglassen, nur weil das Geld zurückgezahlt werden muss. Ich prüfe das Instrument und seine Unterlagen, bevor ich die Position einordne.
Eine zweite Gesellschaft kann zur Prüfung gehören
Für die allgemeine De-minimis-Prüfung kann ein relevanter Unternehmensverbund als ein einziges Unternehmen zu betrachten sein. Deshalb würde ich mich nicht darauf beschränken, nur den eigenen Briefkopf in den Bescheinigungen zu suchen.
Welche Beziehungen einzubeziehen sind, lasse ich im konkreten Fall klären. Eine Beteiligungsübersicht und die Unterlagen der betroffenen Gesellschaften helfen dabei. Ich nehme nicht an, dass die Bezeichnung „kleines Unternehmen“ diese Prüfung bereits erledigt.
Offene Zuordnungen gehören vor den Antrag auf den Tisch
Wenn eine Übernahme, eine Aufspaltung oder eine unklare Verbindung beteiligt ist, würde ich das ausdrücklich ansprechen. Ich korrigiere die Übersicht anschließend nachvollziehbar. Eine schön aussehende Summe ist weniger hilfreich als eine klar markierte offene Frage.
So gehe ich mit dem vermeintlich freien Rahmen um
Ich würde aus meiner Tabelle weder einen sicheren Kreditanspruch noch eine verbindliche Förderzusage ableiten. Der rollierende Zeitraum ist nur ein Teil der Prüfung. Auch die Regeln des konkreten Programms und die Kombination verschiedener Förderungen bleiben relevant.
Für diese zweite Frage nutze ich meinen Check zur Kombination von Zuschuss und KfW-Kredit. Mein nächster Schritt wäre dann ein Gespräch mit der Bank anhand der vollständigen Bescheinigungen. Erst die geklärte Prüfung gehört in meinen Finanzierungsplan, nicht eine selbst geschätzte Restförderung.