Aval und Kontokorrent: Warum ich freie Kreditlinien nicht einfach zusammenzähle
Auf dem Papier kann ein Unternehmen mehrere Finanzierungsmöglichkeiten haben: einen Kontokorrentkredit, einen Avalrahmen und vielleicht eine übergeordnete Betriebsmittellinie. Ich würde die genannten Beträge trotzdem nicht ungeprüft addieren. Entscheidend ist, welche Nutzung denselben Rahmen beansprucht und welcher Spielraum tatsächlich zusätzlich vereinbart wurde.
Das wird besonders interessant, wenn ein neuer Auftrag zugleich Materialzahlungen und eine Bürgschaft verlangt. Für die Bürgschaft fließt zunächst nicht einfach derselbe Betrag aufs Firmenkonto. Die Lieferanten müssen aber trotzdem bezahlt werden. Ich brauche deshalb zwei getrennte Fragen: Welche Sicherheit lässt sich stellen, und welches Geld ist für Zahlungen verfügbar?
Ich beginne beim Rahmenvertrag
Ein Avalkredit dient der Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie durch die Bank. Ein Kontokorrentkredit ermöglicht dagegen Zahlungen über das Kontoguthaben hinaus bis zur vereinbarten Grenze. Dass diese Instrumente unterschiedliche Aufgaben erfüllen, bedeutet noch nicht, dass ihre Obergrenzen immer unabhängig voneinander gelten.
Die Commerzbank beschreibt beispielsweise eine Betriebsmittellinie, die je nach Vereinbarung auch für andere Kreditarten wie Avale genutzt werden kann. Die Sparkasse Leipzig stellt ihren Avalkredit dagegen ausdrücklich als Lösung dar, die den Kontokorrentkredit nicht beansprucht. Solche Produktbeschreibungen zeigen die mögliche Bandbreite; sie beantworten nicht automatisch die Bedingungen des eigenen Vertrags.
Gesamtrahmen und Teilgrenzen auseinanderhalten
Ich markiere im Vertrag die Gesamtobergrenze und daneben jede Teilgrenze für einzelne Nutzungsarten. Steht dort eine Avalmöglichkeit innerhalb eines gemeinsamen Rahmens, behandle ich sie nicht ohne Bestätigung als zusätzliches Zahlungsbudget. Bei getrennten Zusagen prüfe ich ebenfalls deren genaue Voraussetzungen.
Meine Rückfrage an die Bank ist möglichst konkret: Welche freie Auszahlungsmöglichkeit bleibt heute nach Berücksichtigung aller bestehenden und bereits zugesagten Avale? Damit wird aus einer Liste schöner Höchstbeträge eine brauchbare Zahl für die aktuelle Disposition.
Ein fiktives Beispiel zeigt den Denkfehler
Angenommen, ein gemeinsamer Rahmen beträgt 100.000 Euro. Davon sind in diesem ausdrücklich vereinfachten Beispiel 30.000 Euro als Kontokorrent genutzt und weitere 20.000 Euro durch Avale belegt. Wenn beide Nutzungen vollständig auf dieselbe Grenze angerechnet werden und keine weiteren Beschränkungen bestehen, bleiben rechnerisch 50.000 Euro im Gesamtrahmen.
Ein zusätzlich genanntes Aval-Teillimit wäre in dieser Konstellation nicht noch einmal frei verfügbares Bargeld. Es beschreibt lediglich, wie viel innerhalb der vereinbarten Struktur für diese Nutzungsart möglich sein kann. Die tatsächliche Anrechnung muss die Bank für den konkreten Vertrag bestätigen.
Bei einem eigenständigen zusätzlichen Avalrahmen kann die Rechnung anders aussehen. Deshalb übertrage ich das Beispiel nicht auf beliebige Kreditangebote. Es soll nur zeigen, weshalb das Wort „Rahmen“ allein noch keine belastbare Addition erlaubt.
Ich lege eine Übersicht mit drei verschiedenen Spalten an
Meine erste Spalte enthält vertragliche Grenzen. Die zweite zeigt die aktuelle Nutzung mit Datum. In die dritte kommen bereits absehbare Anforderungen, etwa die Bürgschaft für einen neuen Auftrag. Für jede Zeile notiere ich außerdem, auf welchen Gesamtrahmen sie angerechnet wird.
Daneben bleibt ein eigener Zahlungsplan für Löhne, Material und andere fällige Ausgaben. Eine passende Bürgschaft ist kein Ersatz für Geld, das nächste Woche an den Lieferanten gehen soll. Umgekehrt löst ein positiver Kontostand nicht automatisch die vertragliche Pflicht zur Stellung einer Sicherheit.
Ein nahes Ablaufdatum ist noch keine bestätigte Freigabe
Erwartete Entlastungen kennzeichne ich zunächst als offen. Ich würde erst mit der Bank klären, wann eine auslaufende Bürgschaft aus ihrer Ausnutzung herausfällt und welche Nachweise dafür erforderlich sind. Ein eigener Kalendereintrag genügt mir für diese Planung nicht.
Bei einem Wechsel der Finanzierung lohnt sich zudem der gesonderte Blick auf alte Sicherheiten und ihre ausdrückliche Klärung. Das ist eine andere Prüfung als die Frage nach dem gerade verfügbaren Rahmen, ergänzt sie aber sinnvoll.
Vor dem nächsten Auftrag möchte ich eine abgestimmte Zahl
Ich würde Rahmenvertrag, aktuelle Ausnutzungsübersicht und den neuen Zahlungsplan gemeinsam ins Bankgespräch mitnehmen. Wichtig sind auch Kosten, Laufzeiten und mögliche zusätzliche Voraussetzungen. Eine allgemeine Aussage über ein Produkt ersetzt diese Abstimmung nicht.
Schreibe die geplante Bürgschaft und die nötigen Auszahlungen mit ihren Terminen auf. Lass anschließend bestätigen, welcher Spielraum nach beidem bleibt. So lässt sich ein Auftrag auf einer nachvollziehbaren Grundlage kalkulieren, statt dieselbe Kreditlinie versehentlich zweimal zu verplanen.