Archiv der Kategorie: Allgemein

Unternehmer benötigen weitere Finanzierungen

Der Blick in unser Forum verrät nur zu leicht, dass der Finanzierungsbedarf der Unternehmen weiter sehr hoch ist. Täglich folgen neue Fragen und täglich auch Beschwerden, dass die Kreditinstitute anscheinend die Vergabe weiter sehr eingeschränkt haben.

Die aktuellen Themen im Forum:

Das nächste größere Update folgt in genau einer Woche.

 

Überbrückungshilfe III vor der Verlängerung!

Es schaut sehr gut aus, dass die Überbrückungshilfe III, welche ja eigentlich Ende Juni auslaufen sollte, bis in den Jahresschluss 2021 verlängert wird. Nach Wirtschaftsminister Altmeier äußerte sich nun auch Finanzminister Scholz bereit diese Maßnahme zu unterstützen. Auch das Kurzarbeitergeld dürfte hiervon betroffen sein und verlängert werden. Im Mai wird eine endgültige Entscheidung erwartet.

 

Überbrückungshilfe III bis zum Jahresende 2021?

Deutschland macht die dritte Coronawelle zu schaffen und kommt seit vielen Monaten nicht aus dem Lockdown light. Durch diese Verschiebungen plant das Wirtschaftsministerium nun eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III, welche ursprünglich im Juni auslaufen sollte. Eine Verlängerung bis Ende Dezember soll nun beschlossen.

 

Finanzierungsbedingungen verbessern sich?

Die Finanzierungsbedingungen für Unternehmer scheinen sich wieder etwas zu bessern. So zumindest der Eindruck aus dem Feedback in unserem Unternehmerforum. Die Fragen und Diskussionen werden wieder praktikabler.

Anbei die 4 aktuell angesagten Themen im Forum:

Wir wünschen einen guten Start ins Wochenende. Falls es noch Fragen gibt, können diese gerne im Unternehmer-Forum gestellt werden.

 

Unternehmer weiter in Sorge

Die immer wieder ähnlichen Anfragen bei uns im Forum zeigen es tagtäglich auf. Je länger der Lockdown im Dienstleistungssektor anhält, desto stärker wird der Finanzierungsbedarf bei den Mittelständlern und kleinen Unternehmen.

Nachfolgend die Themen im Forum:

Sie haben Fragen? Melden Sie sich im Kommentarbereich, Chat oder direkt im Forum.

 

Kleine Unternehmer aufgepasst! > Neustarthilfe!

Die Überbrückungshilfe III ist bereits in der vergangenen Woche angelaufen. Nun startet die kleine Variante für die Einzelunternehmer und Solo-Selbstständigen. Die Neustarthilfe umfasst eine maximale Unterstützung von 7.500 Euro und wird als Liquiditätshilfe per Vorschuss überwiesen. Die endgültige Abrechnung folgt nach Ende der Förderung (Ende Juni) und muss bis zum 31.12.21 online eingereicht werden. Zu viel erhaltene Förderung muss dann anteilig zurücküberwiesen werden.

Weitere Fragen können gerne im Unternehmer-Forum gestellt werden!

 

Unternehmer können die Überbrückungshilfe III beantragen

Es ist doch endlich soweit! Die Überbrückungshilfe III, auf die viele Unternehmer schon sehnsüchtig warten, startet nun endlich durch! Die Antragsstellung soll für Unternehmen ab ab morgen endlich möglich sein. Selbstständige, also Direktantragsteller, müssen sich hingegen noch bis zur kommenden Woche gedulden. Die Auszahlung der Unterstützungen soll statt März nun auch schon im Februar erfolgen!

 

Wallstreetbets – Gefahr oder Chance?

Selbst als unerfahrener Börsenneuling kommt man an das Thema Wallstreetbets (WSB) einfach nicht vorbei. Anscheinend schafft es eine immer größer werdende Gruppe aus dem Internet den etablierten Mächten an der Wallstreet Paroli zu bieten. Bieten sich hier Chance für Privatanleger, oder eben auch Risiken?

WallStreetbet in Deutschland:

Wie ist eure Meinung dazu? Gefährlich oder rauf auf den fahrenden Zug?

 

Corona: Hilfe vom Bund für Unternehmer



Die Fragen ins unserem Forum mehren sich von Tag zu Tag. Daher wollen eine kleine Übersicht geben, welche Corona-Hilfen Selbstständige beziehen können.

Corona-Hilfen vom Bund:

Corona-November- und Dezemberhilfe
  • Umsätze zum Vorjahresmonat werden bis zu 75% kompensiert.
  • Vereinfachte Beantragung für Solo-Selbstständige. Alle anderen Antragssteller brauchen Hilfe von Dritten (Buchführer, Steuerberater u.ä.).
  • Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
  • Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
  • Wo können diese Hilfen beantragt werden?
    • Hier. (Elster-Zertifikat notwendig)
Überbrückungshilfe II & III
  • Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.
  • Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können zudem für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen.
  • Wo können diese Hilfen beantragt werden?
    • Hier. (Elster-Zertifikat notwendig)



 

Wo können Unternehmer KfW-Hilfe beantragen?

Die Corona-Pandemie ist für viele Unternehmer die Herausforderung ihres Unternehmerlebens. Viele Banken haben die Kreditvergabe nahezu komplett eingeschränkt, um ihre eigene Bilanz zu schützen. Es bleibt, neben den Hilfen vom Bund, mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine Förderbank, die in dieser Krise durchaus interessante Unterstützungen für Selbstständige anbietet.

Welche Corona-Hilfen bietet die KfW?

Der KfW-Schnellkredit:

Allem voran wäre der KfW-Schnellkredit 2020 zu nennen.

  • Ein Förderkredit für Anschaffung und laufende Kosten. Also sehr wichtig, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
  • Für alle Unternehmen, die seit Januar 2019 am Markt sind.
  • Es wird von der Hausbank keine Risikoüberprüfung verlangt!
  • Die KfW übernimmt 100% Risikoübernahme!
  • Der maximale Kreditbetrag würde 25% des Jahresumsatzes 2019 betragen.
  • Weitere Vorteile: Der Unternehmer hätte bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung. In den ersten 2 Jahren muss keine Tilgung erfolgen!
  • Voraussetzung: Das Unternehmen muss vor Corona noch profitable gewesen sein.

Wo kann man den KfW-Schnellkredit beantragen? In der Regel bei der eigenen Bank oder Sparkasse. Es gibt aber auch einen Online-Antrag für den KfW-Schnellkredit.

Der KfW-Unternehmerkredit:

Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Unternehmen, die schon länger am Markt sind (mind. 5 Jahre). Die Vorteile sind ansonsten recht ähnlich zum KfW-Schnellkredit. Allerdings übernimmt die KfW nur noch 80% (großen Unternehmen) und 90% (kleinere & mittlere Unternehmen) vom Risiko. Der Zinssatz wäre dafür nochmal günstiger.

ERP-Gründerkredit

Der ERP-Gründerkredit ergänzt den KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Die Vorteile und Voraussetzung sind ansonsten nahezu deckungsgleich.

Zusammengefasst:

Die KfW bietet schnelle Hilfe für Unternehmer mit Liquiditätsengpässen. Vor allem der KfW-Schnellkredit wäre hier zu nennen und zu empfehlen.